| Gegenstand | Der Handel mit Lebensmitteln und alle damit im Zusammenhang stehenden Dienst- und Servicearbeiten, sofern für alle diese Tätigkeiten keine Genehmigungen erforderlich sind, genehmigungspflichtige Tätigkeiten werden von Drittunternehmen ausgeführt. Weiterhin Gerüst- und Trockenbau, Gebäudereinigung, Garten- und Landschaftsbau sowie dazugehörige Dienstleistungen, sofern diese keine Genehmigung bedürfen. |