| Gegenstand | Der Handel mit Erdöl und Erdölprodukten, dies umfasst den Erwerb und die Weiterveräußerung von Rohöl und Erdölprodukten, weiterhin die Vermittlung und den Handel von beweglichen Wirtschaftsgütern, insbesondere Kraftfahrzeugen, die Bereitstellung von Transportdienstleistungen, insbesondere für Online-Versandhäuser, die Vermittlung und den Verkauf von Schmierstoffen und Ersatzteilen, soweit hierfür keine gesonderten Genehmigungen erforderlich sind, der gewerbliche Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen sowie die Vermittlungsdienste, solange keine gesonderten Genehmigungen erforderlich sind. Handel mit flüssigen chemischen Produkten, einschließlich Nebenprodukten, sofem keine gesonderten Genehmigungen notwendig sind. |