| Gegenstand | Tiefbauarbeiten als Erdbewegungsarbeiten, Bodenverdrängungsverfahren als Arbeiten mit sogenannten ungesteuerten Erdraketen, Erdtransporte, Ausschachtungen, Rollierungsarbeiten, Ausheben von Baugruben und Gräben, Böschungsbegradigungen, Baggerarbeiten, Abbrucharbeiten, einfache Planierungen, Erdkabelverlegungen, Verlegung von Versorgungsleitungen (Wasser, Gas), Pipelineverlegungen und Waldwegebefestigungen, Arbeiten mit Kies, Sand und Splitt.
Straßenarbeiten, soweit keine Zulassung durch die Handwerkskammer erforderlich ist, als Wiederherstellen von Straßenbelägen in Verbindung mit vorausgegangenen, selbst durchgeführten Tiefbaumaßnahmen oder Erdkabelverlegungen, Asphaltieren ohne Asphaltdecken, sondern beschränkt auf die Ausführung von Gussasphaltarbeiten, und Herstellung von Feuchtigkeitsisolierungen, ferner Kanalbauarbeiten, soweit kein unmittelbarer Zusammenhang mit Straßenbauprojekten besteht, sowie Pflasterarbeiten, Verlegung von Verbundsteinpflaster und Natursteinplatten bei überwiegend landschaftsgärtnerisch geprägten Anlagen.
Baustelleneinrichtungs- und Baustellensicherungsmaßnahmen zum Schutz vor äußeren und inneren Gefahren wie Sicherungsmaßnahmen vor Gefahren der äußeren Umgebung vor den Gefahren und Beeinträchtigungen, die von der Bautätigkeit ausgehen wie beispielsweise Leitungsschutz, Lärm- und Staubschutz, Absperrungen und Absturzsicherungen; Sicherungsmaßnahmen der Baustelle vor Gefahren durch die Bauausführung wie beispielsweise Brandschutz, Baum- und Vegetationsschutz; Sicherungsmaßnahmen für Gefahren von außen gegen Unbefugte wie Bauzäune und Zutrittsbeschränkungen, Gefahren durch benachbarte Leitungen, Gefahren durch fließenden Verkehr.
Gartenbau, Winterdienst, Securitydienst, Trockenbau, Fliesenarbeiten für Wohnungen. |