| Gegenstand | a) Einfuhr und Ausfuhr von Erzeugnissen und Handelsgeräten;
b) erwerben, kaufen, besitzen, verwalten, veräußern, zedieren, übertragen, garantieren, beleihen, finanzieren oder auf andere Art und Weise verfügen und handeln in Wertpapieren, Beteiligungen, Waren, Rechten, beweglichen und unbeweglichen Sachen oder immateriellen jeglicher Art, sowohl auf eigene Rechnung als auch auf die von Dritten;
c) Kredite beantragen und nehmen und Sicherheitsgebung;
d) jegliches zulässige Geschäft, das durch Gesetz der Republik von Panama gestattet ist oder das in Zukunft gestattet wird. |