Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb eines Restaurants mit dem Angebot von Speisen und Getränken aller Art zum direkten Verzehr vor Ort sowie zur Mitnahme (Take-away) und Lieferung (Lieferservice/Catering). Hierzu gehört insbesondere die Zubereitung, der Verkauf und der Ausschank von alkoholfreien und alkoholischen Getränken, einschließlich Bier, Wein, Spirituosen und Cocktails, sowie das Anbieten von frisch zubereiteten Speisen verschiedener kulinarischer Richtungen. Das Unternehmen kann zusätzlich einen Catering-Service betreiben und Veranstaltungen gastronomischer Art organisieren und durchführen, wie beispielsweise Firmenfeiern, private Veranstaltungen, Hochzeiten oder ähnliche Anlässe. Ferner können im Rahmen des Gastronomiebetriebs auch kulturelle und gesellschaftliche Veranstaltungen (z.B. Themenabende, Live-Musik, Weinverkostungen) angeboten werden.