Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verbriefung von Unternehmensanteilen, insbesondere (i) der Erwerb von Unternehmensanteilen und Sicherheiten, (ii) die Finanzierung des Erwerbs durch die Ausgabe von Finanzierungsinstrumenten, (iii) der Abschluss von Verträgen im Zusammenhang mit den oder als Hilfsgeschäft für die unter (i) und (ii) genannten Tätigkeiten. Die Gesellschaft wird keine erlaubnispflichtigen Geschäfte nach dem Kreditwesengesetz oder dem Kapitalanlagegesetzbuch betreiben.