Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigener Vermögenswerte, den Erwerb, das Halten, Verwalten und die Veräußerung von Immobilien und Beteiligungen an Gesellschaften im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte. Die Gesellschaft ist berechtigt, im In- und Ausland tätig zu sein, Zweigniederlassungen zu errichten sowie ähnliche Unternehmen zu gründen, zu erwerben oder sich daran zu beteiligen. Zusätzlich umfasst der Unternehmensgegenstand die Beratung und Erbringung von Managementleistungen aller Art für das Unternehmen.