| Gegenstand | Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Übernahme von Geschäftsführungs-, Verwaltungs- und Beratungsaufgaben für verbundene Unternehmen, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist. Die Gesellschaft übt keine erlaubnispflichtigen Tätigkeiten aus. |