Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb sowie das Halten und Verwalten von Unternehmensbeteiligungen im eigenen Namen, die Geschäftsführertätigkeit in allen Angelegenheiten insbesondere der Weber & Wernicke Immobilien KG und nicht als Dienstleistung für Dritte sowie die Beratung und Betreuung von Vermietern und Hausverwaltungen auf eigene Rechnung. Eine erlaubnispflichtige Tätigkeit nach §§ 34 c GewO, 32 Abs. 1 KWG, 20 KAGB wird nicht ausgeübt.