Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung von Grundstücken und Gebäuden sowie alle damit zusammenhängenden unmittelbaren oder mittelbaren Geschäfte. Eine Tätigkeit der Firma nach § 34 c Gewerbeordnung ist ausgeschlossen.