| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung, § 52 AO.
Zweck der Gesellschaft ist: Das Bewusstsein der Gesellschaft für die Natur, die Lebensmittelproduktion sowie für eine gesunde und wertschätzende Ernährung zu stärken. Durch die Vermittlung von fundiertem Ernährungswissen durch Ernährungsexpert:innen, insbesondere an die Industrie, aber auch an Verbraucher:innen, wird ein Beitrag zur Volks- und Berufsbildung geleistet (§ 52 II Nr. 7 AO). Die Aufklärungs- und Bildungsarbeit zielt auf einen nachhaltigen Umgang mit natürlichen Ressourcen, ein bewusstes Konsumverhalten und den Wandel hin zu einem nachhaltigeren Ernährungssystem ab.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Arbeit: Aufbau einer Ernährungsexpert:innen Community und Positionierung dieser als Quelle im Ernährungssystem (Verbraucher:innen, Industrie, Politik) um die Verbreitung von fundiertem Ernährungswissen in der Gesellschaft sicherzustellen. Durchführung von Bildungsevents (sowohl exklusiv für Ernährungsexpert:innen, als auch für die Öffentlichkeit), in denen aktuelle Ernährungsthemen thematisiert werden. Veröffentlichung von Berichten für die Öffentlichkeit, um zum einen Aufklärungsarbeit zu leisten, sowie den Wandel hin zu einem nachhaltigeren Ernährungssystem voranzutreiben. |