| Gegenstand | 1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Naturschutzes, des Umwelt- und Klimaschutzes, der Landschaftspflege und der darauf gerichteten Bildung, insbesondere Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE).
2. Der Zweck wird insbesondere, aber nicht abschließend verwirklicht durch folgende Maßnahmen:
Durchführung von Projekten und Maßnahmen zum besseren Schutze der Umwelt, der Re-Naturierung und der Landschaftspflege (zum Beispiel die Förderung der biologischen Vielfalt durch Planung und Anlage von Biotopen, Biotopvernetzungen und Waldgärten [FoodForests], sowie die Aufwertung von bestehenden Waldflächen hinsichtlich Biodiversität und Resilienz. Weiterhin wird zur Umsetzung vorgenannter Vorhaben fachliche Hilfestellung für Umsetzungsinteressierte angeboten.)
Aufklärungsarbeiten, Bildungsformate, Veranstaltungen und Projekte (jeweils auch Online), die zu einem besseren Verständnis der Allgemeinheit für die gesamtgesellschaftliche Bedeutung der Umwelt, des Naturschutzes und der Landschaftspflege des ländlichen Raumes, seiner Akteure, seiner natürlichen Lebenszyklen und seiner spezifischen Gesetzmäßigkeiten führen sollen.
3. Die Gesellschaft verfolgt ihre Zwecke auch durch die Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften im Inland oder anderer Körperschaften im Ausland, soweit diese die unter 1 genannten Zwecke verfolgen. Dabei steht die Förderung von Projekten, Maßnahmen, Aktivitäten und Bildungsmaßnahmen im Vordergrund, die dem Erhalten, Schaffen und Verbessern der Lebensgrundlagen für eine artenreiche Tier- und Pflanzenwelt dienen. Insbesondere sollen dabei Projekte gefördert werden, die in den Schutzgebietskulissen vorbildlich Landnutzung, Naturschutz und Umweltschutz zu einer Einheit zusammenführen und damit zu einer Bewahrung des natürlichen Erbes beitragen.
Insoweit ist die Gesellschaft auch Förderkörperschaft im Sinne des § 58 Nr. 1 Satz 4 AO. |