| Gegenstand | Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Finanzen und Finanzierung, Strategie, Geschäftsführung und allgemeine wirtschaftliche Beratung, insbesondere Geschäftsführung von Unternehmen, die Kreuzfahrtterminals im Rahmen von langfristigen Konzessions- und/oder Betreiberverträgen betreiben. Genehmigungspflichtige Geschäfte nach § 32 KWG sind ausgeschlossen; die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Unternehmensberatung und Marktstudien für maritime Industrien inklusive Kreuzfahrtbranche, insbesondere für internationale Expansionen und Wachstumsprojekte im Bereich Häfen inklusive Kreuzfahrthäfen; die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Unternehmensberatung und Marktstudien für diverse Infrastrukturprojekte; die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Fusionen und Akquisitionen (Merger & Acquisitions), und strukturierte Finanzierungen, insbesondere für die Verhandlung und Abschluss von Projekten im maritimen und Infrastruktursektor; in jedem Fall ohne das Betreiben von Bankgeschäften oder das Erbringen von Finanzdienstleistungen, für die eine Erlaubnis nach § 32 KWG erforderlich ist; das Tätigen und die Verwaltung von Investitionen in diverse Anlageklassen inklusive Immobilien, Aktien, Bonds, Optionen, Fonds, Tagesgeld und sonstige Wertpapiere oder Anlageformen, in allen Fällen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht für Dritte. |