Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren vertreten.
Gegenstand
Die Ausarbeitung und Umsetzung von Businessplänen und Strategien für die Entwicklung der digitalen Infrastruktur; Gründung, Verwaltung und sonstige finanzielle Beteiligung an anderen Gesellschaften und Unternehmen; Erwerb, Anmietung, Veräußerung, Verwaltung und Verwertung von Immobilien und persönlichem Eigentum; Aufnahme von Krediten, einschließlich des Leihens und der Beschaffung von Geldmitteln, Ausgabe von Anleihen, Schuldverschreibungen oder anderen Wertpapieren und Abschluss damit verbundener Vereinbarungen und Gewährung von Garantien; die Gesellschaft zu verpflichten, Vermögenswerte der Gesellschaft zu belasten sowie in sonstiger Weise als Bürge oder Garant aufzutreten und sich gesamtschuldnerisch oder anderweitig zusätzlich zu oder im Namen von anderen zugunsten von Unternehmen, Konzerngesellschaften und Dritten zu verpflichten, jeweils mit Ausnahme von erlaubnispflichtigen Geschäften.