Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betrieb eines Musiklabels: Produktion, Veröffentlichung und Vertrieb von Tonträgern, digitalen Musikformaten sowie das Management von Künstlern und Musikrechten. Konzertveranstaltungen: Planung, Organisation und Durchführung von Live-Musikveranstaltungen, Konzerten und Tourneen. Lizenzvergabe und -verwaltung: Erwerb, Verwaltung und Vergabe von Musiklizenzen für verschiedene Nutzungsmöglichkeiten, einschließlich Film, Werbung und digitale Plattformen. Beratung von Musikern: Bereitstellung von Beratungsleistungen in den Bereichen Karriereentwicklung, Vertragsverhandlungen, Marketing und strategische Planung für Musiker und andere Akteure der Musikbranche. Vergabe von Kompositionsaufträgen
Förderung von Musikprojekten.