| Gegenstand | Der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften und Immobilien, gleich welcher Rechtsform, im In- und Ausland, im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss sämtlicher erlaubnispflichtiger Geschäfte, insbesondere solcher, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) bedürfen und die Verwaltung eigenen Vermögens.
Die Gesellschaft darf alle Geschäfte vornehmen, die der Erreichung und Förderung des Unternehmensgegenstandes dienlich sein können. |