| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, die Veräußerung, das Halten und das Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen (auch als persönlich haftender Gesellschafter) sowie die Errichtung von Tochterunternehmen und Niederlassungen im In- und Ausland, im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte.
Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu betreiben und Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind, den vorstehenden Geschäftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. |