Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Hoch- und Tiefbau, Holz- und Bautenschutz, Malerarbeiten, WDVS-Arbeiten, Fassadenarbeiten, Winterdienstdienstleistungen, Trockenbau, Estrich- und Fußbodenlegearbeiten, Garten- und Landschaftsbau, Vermittlung von Bauaufträgen sowie alle mit dem vorstehenden Geschäftszweck in Verbindung stehenden Dienst- und Werkleistungen.