Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung des eigenen Vermögens, Vermietung und Verpachtung sowie Erwerb und Verwaltung von Grundstücken, Immobilien, Beteiligungen, Kryptoassets und sonstigen Kapitalanlagen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte.