| Gegenstand | Die Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Datenverarbeitung, Buchen lfd. Geschäftsvorfälle, lfd. Lohnabrechnung im Sinne des § 6 Nr. 3 und 4 StBerG sowie damit einhergehende betriebswirtschaftlichen Beratungsdienstleistungen im Sinne des § 5 RDG soweit diese keiner besonderen behördlichen Erlaubnis bedarf. Zu diesem Zweck werden administrative Services, Tools und Infrastrukturen für Unternehmen entwickelt, bereitgestellt und betrieben. |