| Gegenstand | Förderung des Schutzes von Ehe und Familie im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 19 AO, die Förderung der Wohlfahrtspflege sowie der Jugendhilfe im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Einrichtung und den Betrieb einer Unterkunft für wohnungslose Familien mit Kindern. Dies beinhaltet die Bereitstellung von Angeboten zur Vermittlung der deutschen Sprache sowie zur Förderung und Vermittlung kultureller Gepflogenheiten, gesetzlicher Grundlagen und der gesellschaftlichen Ordnung im Sinne der Förderung des Schutzes von Ehe und Familie gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 19 AO. Darüber hinaus umfasst die Tätigkeit der Gesellschaft die Einrichtung und den Betrieb von Unterkünften, die Förderung der Wohlfahrtspflege sowie die Förderung mildtätiger Zwecke. Die Gesellschaft verfolgt ihren Satzungszweck insbesondere durch die Gewährung von Hilfen für Menschen in schwierigen Lebenssituationen, die die Voraussetzungen des § 53 Nr. 1 bzw. Nr. 2 AO erfüllen, etwa durch betreutes Einzelwohnen und sonstige Leistungen im Sinne der §§ 67, 68 SGB XII, sowie durch Eingliederungshilfen für behinderte Menschen, beispielsweise in Form von Einzelfallhilfen und sonstigen Leistungen im Sinne der §§ 53, 54 SGB Xll. Weiterhin umfasst die Tätigkeit der Gesellschaft die Einrichtung und den Betrieb von Unterkünften sowie die Bereitstellung von Erziehungshilfen, insbesondere durch die Hilfe zur Erziehung in einer Tagesgruppe gemäß § 32 SGB VIII, die Vollzeitpflege nach § 33 SGB VII, die Heimerziehung oder andere betreute Wohnformen gemäß § 34 SGB VIII sowie die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung nach § 35 SGB VII, um Kinder und Jugendliche durch eine Kombination aus Alltagserleben, pädagogischen und therapeutischen Angeboten gezielt in ihrer persönlichen und sozialen Entwicklung zu fördern. |