Die Gesellschaft hat zwei, drei oder vier Geschäftsführer. Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Gegenstand
Gegenstand der Zweigniederlassung: Betreiben von Bankgeschäften in der Form der Entgegennahme von Einnahmen und anderen rückzahlbaren Geldern (Einlagengeschäft), Ausleihungen (Kreditgeschäft) sowie Dienstleistungen zur Durchführung des Zahlungsverkehrs (Girogeschäft und Finanztransfergeschäft).