| Gegenstand | Der Erwerb, die Entwicklung und Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere Grundvermögens. Zum Gegenstand des Unternehmens gehören auch alle mit den vorgenannten Tätigkeiten im Zusammenhang stehenden Nebengeschäft sowie alle Geschäfte, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten und sich an ähnlichen Unternehmen mit beliebiger Rechtsform zu beteiligen. Erlaubnispfichtige Geschäfte werden ausgeschlossen. |