Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Förderung der Wohlfahrtspflege und der Kinder- und Jugendhilfe. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Interessen. Sie darf keine Gewinne an ihre Gesellschafter ausschütten.
Die unmittelbaren Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch den Betrieb von ambulanten, teilstationären und vollstationären Einrichtungen und Beratungsstellen zur Hilfe, Erziehung und Betreuung von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen, Flüchtlingen, Senioren, Familien in schwierigen Lebenslagen.
Die von der Gesellschaft betriebenen Einrichtungen stehen allen Menschen ohne Rücksicht auf ihre Rasse, Nationalität und ihren Glauben offen.
Ausgenommen hiervon sind Tätigkeiten, für die eine Zulassung als Rechtsanwalt oder als Steuerberater erforderlich wäre.
Die Gesellschaft darf auch sonstige Geschäfte betreiben, sofern diese dem Gesellschaftszweck unmittelbar dienlich ist.
Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher Art oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten.