| Gegenstand | Die Verwaltung eigenen Vermögens, die Verwaltung bestehender und noch zu erwerbender Beteiligungen sowie die Tätigkeit als geschäftsleitende Holdinggesellschaft. Die Gesellschaft kann außerdem in Finanz- und Sachanlagen investieren, Immobilienmanagement betreiben und alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienen. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt. |