Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung, Realisierung und der Betrieb von Immobilien; die Unternehmensberatung und Investition in Immobilien im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz; Koordination und Durchführung von baulichen Aufträgen durch Subunternehmen als Generalunternehmer; Werbung für eigene Unternehmen und fremde Dritte; Abschluss von Werbeverträgen und Verkauf von Werberechten; die Vergabe von Nutzungsrechten an geschützten Handelsmarken und eingetragenen Warenzeichen.