| Gegenstand | Verwaltung eigenen Vermögens (insbesondere Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen) im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht für Dritte sowie Beratungs- und Vermittlungsleistungen im Zusammenhang mit Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen. Ausgenommen hiervon sind erlaubnispflichtige Geschäfte nach dem Kreditwesengesetz (KWG). |