| Gegenstand | Das Kaufen, Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, eigener Geldanlagen, Immobilien und Investitionen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bzw. im eigenen wirtschaftlichen Interesse unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erblaubnis, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz, bedürfen. |