Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Förderung, Vermittlung des Absatzes von Food- und Nonfood Produkten, Getränken, Frucht- und Gemüsesäften, Spirituosen und Weine im weitesten Sinne im Groß- und Einzelhandel durch Handelsvertretungen oder Vertriebsgesellschaften einschließlich, Absatzmittel, Lagerung (Tiefkühl-, Frische- und Trockenlager), Kommissionierung der Waren und deren Logistik, Marktuntersuchungen und Verkaufsförderungen, Werbeausschank und Verkostungen durch Werbepersonal sowie Regalpflege (Merchandising in allen Formen) und alle damit in Zusammenhang stehende Geschäfte und die kaufmännische und vertriebliche Beratung und deren aktive Unterstützung durch eigenes Vertriebspersonal; Beteiligungen an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art.