Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Produktion von Videospielen, Filmen, Fernsehfilmen und Videofilmen aller Art, deren Vertrieb sowie jede Art von Betätigung auf dem Computerspiel-, Film- und Fernsehgebiet.