| Gegenstand | Die Verwaltung eigenen Vermögens (insbesondere der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen) im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht für Dritte sowie Beratungs- und Vermittlungsleistungen im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen. Ausgenommen hiervon sind erlaubnispflichtige Geschäfte nach dem KWG. |