| Gegenstand | Sanierungsarbeiten im Rahmen des Maurer-, Beton-, Stahlbeton-, Bauhandwerks und Trockenbauarbeiten. Sofern für die Erfüllung eines Unternehmensgegenstandes Genehmigungen erforderlich sein sollten, werden diese Tätigkeiten durch Subunternehmen erbracht oder weitervermittelt. Diese Bestimmungen finden keine Anwendung, wenn durch das Unternehmen selbst im jeweiligen Bereich die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind und die Eintragung/Genehmigung vorliegt. |