Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Personenschutz, Überwachung von Personen und Objekten, Sicherung von Personen, Gegenständen oder Gebäuden, Durchführung von Personen- und Zutrittskontrollen. Abschätzen des Sicherheitsrisikos, Beobachtung der Umgebung.