Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betrieb einer Gaststätte sowie die Erbringung von Flock- und Druckservice, Textilhandel, Marketing, Eventmanagement sowie Beratung und Coaching im Sportwesen, insbesondere Fußball.