Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) oder als Geschäftsführerin an Personen- oder Kapitalgesellschaften jeder Rechtsform sowie die Übernahme deren Geschäftsführung, soweit dies keiner behördlichen Genehmigung nach Kreditwesengesetz (KWG), Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) oder vergleichbarer Vorschriften bedarf;
- Beteiligung an anderen Unternehmen jeder Rechtsform im In- und Ausland sowie deren kaufmännische, strategische und organisatorische Führung;
- Verwaltung eigenen Vermögens sowie - ohne Erlaubnispflicht nach dem Kreditwesengesetz (KWG) - auch Verwaltung fremden Vermögens; - Erbringung administrativer und unternehmensbezogener Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Controlling, Projektmanagement, Buchhaltung (soweit keine Vorbehaltsaufgaben nach dem Steuerberatungsgesetz betroffen sind), Personalverwaltung sowie Unternehmensorganisation;
- Ausübung zulassungsfreier Tätigkeiten im Bereich Gebäudeservice, Hausmeisterdienste sowie Vergabe entsprechender Aufträge an qualifizierte Subunternehmer.