| Gegenstand | - Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) oder als Geschäftsführerin an Personen- oder Kapitalgesellschaften jeder Rechtsform sowie die Übernahme deren Geschäftsführung, soweit dies keiner behördlichen Genehmigung nach Kreditwesengesetz (KWG), Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) oder vergleichbarer Vorschriften bedarf;
- Beteiligung an anderen Unternehmen jeder Rechtsform im In- und Ausland sowie deren kaufmännische, strategische und organisatorische Führung;
- Verwaltung eigenen Vermögens sowie - ohne Erlaubnispflicht nach dem Kreditwesengesetz (KWG) - auch Verwaltung fremden Vermögens; - Erbringung administrativer und unternehmensbezogener Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Controlling, Projektmanagement, Buchhaltung (soweit keine Vorbehaltsaufgaben nach dem Steuerberatungsgesetz betroffen sind), Personalverwaltung sowie Unternehmensorganisation;
- Ausübung zulassungsfreier Tätigkeiten im Bereich Gebäudeservice, Hausmeisterdienste sowie Vergabe entsprechender Aufträge an qualifizierte Subunternehmer. |