| Gegenstand | Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte. Der Umfang der Veräußerung darf die Grenzen einer vermögensverwaltenden Tätigkeit nicht überschreiten. Die Erbringung von Management-, Consulting- und weiteren Dienstleistungen gegenüber verbundenen Unternehmen, auch gegen Entgelt, soweit die Erbringung der Dienstleistungen nicht der Erlaubnis bedarf. |