| Gegenstand | a) Die Steuerberatung, die Vertretung und Beistandsleistung in steuerlichen Angelegenheiten,
b) die Durchführung von Abschlußarbeiten für steuerliche und handelsrechtliche Zwecke,
c) die Einrichtung von Buchführungen und die Übernahme von laufenden Buchführungsarbeiten,
d) die Unternehmens- und Organisationsberatung,
e) die treuhänderische Verwaltung fremden Vermögens sowie
f) alle mit den Tätigkeiten gemäß a) bis e) direkt oder indirekt zusammenhängenden Tätigkeiten mit Ausnahme von Rechtsberatung, soweit sie nicht gegen das Steuerberatergesetz und die Richtlinien für Steuerberater verstoßen. |