Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen. Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Ausschließlich die Anlage und Verwaltung eigener Mittel nach einer festen Anlagestrategie und dem Grundsatz der Risikomischung zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage zum Nutzen der Aktionäre nach Maßgabe der auf die von einer nach § 2 Abs. 4 in Verbindung mit § 44 des Kapitalanlagegesetzbuches ("KAGB") registrierten Kapitalverwaltungsgesellschaft verwalteten Investmentaktiengesellschaft mit veränderlichem Kapital anwendbaren Vorschriften des KAGB.
Status Rechtstraeger › Code
001
Auswahl zusatzangaben › … › Dauer Des Rechtstraegers