Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit Lebensmitteln, der Vertrieb von Lebensmitteln, die Vermittlung, das Marketing, der OnlineHandel mit Lebensmitteln, die Logistik, die Lagerhaltung, der Groß- und Einzelhandel mit Lebensmitteln.