Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und Wohnräume, die Bewertung und Verwaltung von Grundbesitz, die Vermittlung von Immobilienfinanzierungen, die Beratung von Immobilieneigentümern und -Investoren sowie die Kontaktvermittlung und Interessenvertretung bei Immobiliengeschäften (mit Ausnahme solcher, die einer Erlaubnis, z.B. nach dem RBerG oder nach dem StBerG bedürfen) sowie die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere von Immobilien, im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht für Dritte.