Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Der Ankauf, Entwicklung, Verwaltung und Verkauf von Grundstücken und Immobilien, sowie die Gründung, Erwerb, Halten und Veräußerung von Beteiligungen an Gesellschaften jeder Art.