Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Unternehmensberatung sowie die Entwicklung, der Vertrieb und das Marketing von Produkten als eigene Marken und für Dritte, insbesondere in den Bereichen Innovation und Digitalisierung, Kultur und Kunst, Tourismus und Personal.