| Gegenstand | Die Wahrnehmung freischaffender Berufsaufgaben gemäß §§ 1 und 2 des Berliner Architekten- und Baukammergesetzes (ABKG), insbesondere
a) die gestaltende, baukünstlerische, technische, ökologische, soziale und wirtschaftliche Planung von Bauwerken, Siedlungen und Städten unter besonderer Beachtung der die Sicherheit der Nutzer und der Öffentlichkeit betreffenden Gesichtspunkte
b) die gestaltende, baukünstlerische, technische, ökologische, soziale und wirtschaftlichen Planung von Innenräumen und von damit verbundenen Änderungen von Gebäuden
c) die gestaltende, baukünstlerische, technische, ökologische, soziale und wirtschaftliche Planung von Landschaft, Freianlagen und Gärten, auch im Rahmen städtebaulicher Planung
d) die gestaltende, technische, wirtschaftliche und soziale Orts- und Regionalplanung, insbesondere die Ausarbeitung städtebaulicher Planung
e) die Beratung, Betreuung und Vertretung des Auftraggebers, Arbeitgebers oder Dienstherrn in allen die Planung, Ausführung und Überwachung eines Vorhabens betreffenden Angelegenheiten
f) Sachverständigen-, Lehr-, Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sowie sonstige Dienstleistungen bei der Vorbereitung und Steuerung von Planungs- und Baumaßnahmen, bei der Nutzung von Bauwerken sowie die Wahrnehmung der damit verbundenen sicherheits- und gesundheitstechnischen Belange
g) Ausarbeitung städtebaulicher Planung und Mitwirkung an der Landesplanung und der Raumordnung
h) Mitwirkung an der Landesplanung und der Raumordnung.
Kennzeichen der Tätigkeiten gemäß lit. a) bis d) ist die geistig-schöpferische Bewältigung unter Berücksichtigung ihrer vollen Komplexität insbesondere auch im Hinblick auf technisch-funktionale, sozioökonomische, baukulturelle, rechtliche und ökologische Belange. Die Tätigkeit berücksichtigt die Bedürfnisse der Auftraggeber und des Gemeinwesens und achtet dabei das architektonische Erbe sowie die natürlichen Lebensgrundlagen. |