Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Unternehmensberatung, der Handel mit Konsumgütern, insbesondere der Verkauf von Genussmitteln, wie Popcorn, und die Verwaltung eigenen Vermögens. Erlaubnispflichtigte Tätigkeiten sind nicht Gegenstand des Unternehmens.