Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.
Der Zweck der Gesellschaft ist:
Die Förderung der Bildung (§ 52 Abs.2 S.1 Nr.7 AO)
Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch:
Die Organisation und Durchführung von Weiterbildungsangeboten in Form von Fellowships, um talentierte Menschen im EU Policybereich mit tiefergehender Expertise zu technologischen Fortschritten und Regulierungen auszustatten. Dabei wird die Allgemeinheit über die Vergabe der Stipendien und die Vergaberichtlinien durch entsprechende Veröffentlichungen der Gesellschaft informiert.
Die Organisation und Durchführung von kleineren Konferenzen sowie Workshops in dem in § 2 dieser Satzung genannten Bereich. Ziel dieser Veranstaltungen sind das Vernetzen der Fellowship-Kohorten vergangener Jahre, die Stärkung des Netzwerks zum Beispiel im Bereich Technologieregulierung durch das Einladen von Expert:innen und Fellows zu einem Netzwerktreffen; sowie das Anbieten von Workshops für Expert:innen und Fellows in welchem über aktuelle Themen debattiert und diskutiert wird insbesondere in dem Bereich der Technologieregulierung.