| Gegenstand | Die Gründung, der Aufbau und nach Erteilung der dafür erforderlichen Zulassung der Betrieb einschließlich der Bewirtschaftung, Vermietung, Verpachtung und Verwaltung einer oder mehrerer zahnärztlich geleiteter Einrichtungen, in denen Zahnärzte, die in das Zahnarztregister eingetragen sind, als Angestellte oder Vertragszahnärzte vertrags- und privatzahnärztlich tätig sind (medizinische Versorgungszentren nach § 95 Abs. 1 Satz 1, 2 SGB V). |