Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Trockenbau, Montage von Baufertigteilen, Bodenleger, Kabelverleger Hochbau (ohne Anschlussarbeiten), Abriss und Entrümpelung und Generalübernehmervermittlung von Bauaufträgen aller Art, ohne § 34c Gewerbeordnung (GewO).