Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, das Verwalten sowie die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht für Dritte. Die Gesellschaft übt keine erlaubnispflichtigen Geschäfte nach dem KWG aus.