| Gegenstand | 2.1 Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ,,Steuerbegünstige Zwecke,, der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO).
2.2 Zweck der Gesellschaft ist:
a) die Förderung von Wissenschaft und Forschung,
b) die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern.
2.3 Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch
a) Konzeption und Durchführung von Forschungsvorhaben, die im Interesse der Allgemeinheit die Bedingungen der Gleichstellung und Gleichberechtigung von Frauen und Männern interdisziplinär erforschen und Anstöße zur weiteren Forschung geben. Forschungsergebnisse werden zeitnah veröffentlicht.
b) Vermittlung der Forschungsergebnisse an die Öffentlichkeit, die Fachpolitik, Fachöffentlichkeit und Fachwissenschaft durch Veranstaltung von Tagungen, Konferenzen und wissenschaftlicher Austauschforen für Expert*innen (auch online) aus dem In- und Ausland zum Thema Gleichberechtigung der Geschlechter, einschließlich feministischer Perspektiven auf Mutterschaft, Vaterschaft, Elternschaft und Beruf. Die Förderung von Vernetzung zu und Austausch von Erkenntnissen und Lösungsansätzen zur inhaltlichen Vertiefung der gesellschaftlichen Diskussion zum Thema Gleichberechtigung der Geschlechter insbesondere in Form von z.B. (digitalen) Netzwerk- und Informationsveranstaltungen.
c) Teilnahme an Ausschreibungen und 'Forschungsprogrammen von regionalen, überregionalen, nationalen und internationalen Körperschaften.
d) Die Vermittlung wissenschaftlicher Arbeitsergebnisse zur Gleichberechtigung der Geschlechter zum Beispiel in Bezug auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf an die Fachöffentlichkeit durch zielgruppenspezifische Fortbildungsseminare, Weiterbildungen und gegenstandsbezogene Beratungsleistungen.
e) Konzeption und Erstellung von Publikationen in Form wissenschaftlicher und journalistischer Beiträge in Print oder Online Medien, die die Erkenntnisse eigener, allgemeiner und fremder Forschung wissenschaftlich aufarbeiten und an die Allgemeinheit einschließlich der Fachöffentlichkeit vermitteln. |