Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Die ambulante Eingliederungshilfe gemäß §§ 113, 78 und 99 SGB IX, sowie ambulante und stationäre Jugendhilfeleistungen nach §§ 27 ff SGB VIII und §41 i.V.m. §35a SGBVIII. Ferner werden Beratungsdienstleistungen in diesen Bereichen sowie für Organisationsentwicklung und Führungskräfte angeboten; unter Ausschluss erlaubnispflichtiger Tätigkeiten.